Wichtige EEG-Information zum Jahresende:

EEG-Novelle 2021 verabschiedet

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung die EEG-Novelle verabschiedet. Zuvor hatte gestern der Bundestag der EEG-Novelle zugestimmt.
 
Ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2021 ist damit wahrscheinlich.

Wir informieren Sie über die beiden aus unserer Sicht wichtigsten Eckpunkte, soweit diese zum jetzigen Zeitpunkt bekannt sind. Beachten Sie bitte, dass ein ausformulierter offizieller Gesetzestext aktuell noch nicht vorliegt, so dass wir  noch keine Detailauskünfte geben können.

Ü20-Anlagen – intelligente Messsysteme

Der in Kürze erreichte Förderstopp soll ersatzlos abgeschafft werden. Ein geregelter Weiterbertrieb ist somit möglich. Die bestehende Einbaugrenze für intelligente Messsysteme soll für Bestandsanlagen bei 7 kWp bestehen bleiben. Anlagen bis 25 kWp (bisher 30 kWp) sollen zudem nicht verpflichtet werden, steuerbar geregelt werden zu können.

EEG-Befreiung für Eigenverbrauch für Anlagen bis 30 kWp

Die größte Neuerung ist die Befreiung des Eigenverbrauchs von der EEG-Umlage bei Anlagen bis 30 kWp. Die bisherige Grenze von 10 kWp würde somit deutlich angehoben werden. Dies ermöglicht gerade auch im privaten Bereich größere und noch effizientere Anlagen zu realisieren.

 

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